Rechtsprechung
LG Berlin, 02.09.2014 - 57 S 277/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Codesharing-Flug - Fluggastrechte - Nachweis des "ausführenden Luftfahrtunternehmens"
- reise-recht-wiki.de
Nachweis des Luftfahrtunternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausführendes Luftfahrtunternehmen - das Flugzeug entscheidet!
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 31.07.2013 - 19 C 595/12
- LG Berlin, 02.09.2014 - 57 S 277/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.2009 - Xa ZR 132/08
Tatsächlich ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. Art. 2 Buchst. b …
Auszug aus LG Berlin, 02.09.2014 - 57 S 277/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im - hier gegebenen - Fall des sog. Codesharing dasjenige Luftfahrtunternehmen als "ausführend" im Sinne der Verordnung zu betrachten, welches mit dem von ihm bereit gestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt (BGH, Urteil vom 26.11.2009 - Xa ZR 132/08 -, RRa 2010, 85 Rn. 8a). - BGH, 24.04.2014 - VII ZR 163/13
Handelsvertretervertrag: Dispositionsfreiheit bei der Regelung von …
Auszug aus LG Berlin, 02.09.2014 - 57 S 277/13
Klärungsbedürftig sind dabei solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - VII ZR 163/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.). - BFH, 09.01.1996 - VII B 169/95
Auszug aus LG Berlin, 02.09.2014 - 57 S 277/13
Ergeben die Ausführungen in einer eventuellen Nichtzulassungsbeschwerde, dass eine das Gemeinschaftsrecht betreffende Rechtsfrage im Revisionsverfahren erheblich sein wird und dass das Revisionsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur Vorlagepflicht diese Rechtsfrage dem EuGH vorzulegen haben wird, so ist das ein Grund für das Beschwerdegericht, die Revision zuzulassen (BFH, Beschluss vom 09. Januar 1996 - VII B 169/95 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
- LG Berlin, 16.03.2017 - 57 S 58/16
Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei CodeSharing; Treuwidrige …
Um eine Umgehung der Haftung aus der Fluggastrechteverordnung mittels Code-Sharing durch Unterlassen von vorgeschriebenen Informationen zu verhindern, wird teilweise eine Beweislastumkehr befürwortet, mit der Folge, dass bei unterlassenen Informationspflichten hinsichtlich des ausführenden Luftfahrtunternehmens ausnahmsweise die Fluggesellschaft, die sich nach außen gegenüber dem Fluggast als ausführendes Luftfahrtunternehmen geriert habe, beweisen müsse, dass es tatsächlich nicht das ausführende Unternehmen sei (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2013 - 22 S 234/12 - BeckRS 2014, 17370; LG Berlin, Urteil vom 02. September 2014 - 57 S 277/13 -, Rdnr. 9, juris, wobei es hier im Ergebnis nicht darauf ankam, da das ausführende Unternehmen aus den Buchungsunterlagen ersichtlich war).